Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen

CnndrBrbr, Friday, 16.01.2004, 15:36 (vor 8056 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen von Odin am 16. Januar 2004 10:36:10:

Ein genetischer Fingerabdruck kann gegenwärtig nur genommen werden, wenn
bereits schwere Straftaten geschehen sind. Die DNA-Analyse ist nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen und nur dann, wenn prognostiziert werden kann, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung geführt werden. Diese Beschränkung ist zu eng. Eine DNA-Analyse sollte in Zukunft gerade auch bei allen Delikten mit sexuellem Hintergrund ermöglicht werden.

Was dabei vergessen wird: Die DNA-Analyse birgt die Gefahr von falsch-positiven Ergebnissen mit einer endlichen Wahrscheinlichkeit, was dazu führt, daß mit häufigerer Anwendung vermehrt Unschuldige in den Bau wandern.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen nämlich, dass bei Tätern niedrigschwelliger Sexualdelikte, wie z.B. exhibitionistischen Handlungen, häufig auch mit einer Straffälligkeit im Bereich schwerer Sexualstraftaten zu rechnen ist.

Das Gegenteil ist richtig.
Aber kein Wunder, mit dem Satz "Wissenschaftler sagen, daß..." begründen sogar Zeugen Jehowas ihren abstrusesten Müll.


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