Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verbrechensbekämpfung durch DNA Analysen

Odin, Friday, 16.01.2004, 12:36 (vor 8056 Tagen)

Allein im vergangenen Jahr konnten bundesweit 66 Sexualdelikte mit Hilfe des
genetischen Fingerabdrucks aufgeklärt werden. "Die erfolgreiche
Aufklärung schwerster, auch lange zurückliegender Verbrechen in Deutschland und im Ausland zeigt, dass die DNA-Analyse ein verlässliches, effektives und
unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter ist", erklärt die
CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll, anlässlich der Einbringung eines Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur konsequenten Nutzung des genetischen Fingerabdrucks.

Gerade angesichts der besorgniserregend hohen Kriminalität gebietet der
Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten eine konsequente und umfassende Nutzung der Möglichkeiten der DNA-Analyse. Dennoch wird dieses Instrument nicht in ausreichendem Maße genutzt.

Ein genetischer Fingerabdruck kann gegenwärtig nur genommen werden, wenn
bereits schwere Straftaten geschehen sind. Die DNA-Analyse ist nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorgesehen und nur dann, wenn prognostiziert werden kann, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung geführt werden. Diese Beschränkung ist zu eng. Eine DNA-Analyse sollte in Zukunft gerade auch bei allen Delikten mit sexuellem Hintergrund ermöglicht werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen nämlich, dass bei Tätern niedrigschwelliger Sexualdelikte, wie z.B. exhibitionistischen Handlungen, häufig auch mit einer Straffälligkeit im Bereich schwerer Sexualstraftaten zu rechnen ist.

Angesichts einer "Rekordzahl von Straftaten und einer mageren
Aufklärungsquote&" müsse der Einsatz moderner und effektiver Mittel zur
Aufklärung von Straften endlich ermöglicht werden. Nur dann haben wir tatsächlich Opferschutz vor Täterschutz, so Noll.

Pressemitteilung vom 15.01.2004


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