Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig

Pedro, Saturday, 26.07.2003, 00:38 (vor 8230 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Joachim am 24. Juli 2003 21:00:24:

Hallo Joachim,

Deinen Feststellungen und Schlußfolgerungen ist - unter der Bedingung der Freiwilligkeit - uneingeschränkt zuzustimmen!

.....Wenn ich die Wahl hätte zwischen Lügendetektor, Zeugen, Angeklagten und Kläger, so würde ich den Lügendetektor bevorzugt einsetzen lassen und alle daran anschliessen lassen, dann würde sich ja herausstellen lassen ob der Lügendetektor was taugt. Wenn es der Wahrheitsfindung dienen kann und es um langjährige Gefängnisstrafen geht, dann muss man es auch mit anderen Mitteln probieren um der Wahrheit näher zu kommen, denn es sind schon viele unschuldig im Gefängnis gesessen oder sitzen immer noch, nur durch verbrecherische vorsätzliche FalschbeschuldigerInnen! Je mehr Personen in einem Verfahren jeweils an den Lügendetektor angeschlossen werden, umso unwahrscheinlicher ist dann glaube ich eine Manipulation.....<

Wer die Praxis kennt, weiß um die Unzuverlässigkeit von Zeugenaussagen. Obwohl es seit Jahrzehnten nicht nur von allen an der Rechtsfindung beteiligten Seiten sowie Wissenschaftlern teils harsche Kritik am Zeugenbeweis gibt, nimmt dieser in der deutschen Justiz nach wie vor einen unverständlich hohen Rang ein. Zweifellos hängt das auch damit zusammen, daß - entgegen landläufiger Meinung - der Zeugenbeweis den Richter fast in keinerlei Hinsicht bindet und somit genügend Spielraum läßt, dessen Vorurteile auszuleben. Das nach Umfragen noch immer hohe Vertrauen in die Justiz ist allein eine Folge der Unkenntnis von Menschen, die nicht ständig mit der Materie zu tun haben.

Pedro


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