BGH: Lügendetektortest unzulässig
Hallo,
bekanntlich kann ein Lügendetektor im Falle falscher Anschuldigungen eine
Hilfe sein (z. B. dann, wenn ein Angeschuldigter keine Zeugen benennen
kann, die seine Unschuld belegen können).
Nun hat der BGH jedoch festgestellt, daß Lügendetektortests an deutschen
Gerichten auch weiterhin nicht zugelassen sind.
Gruß, Jörg
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- BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Jörg,
24.07.2003, 21:14
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Garfield,
24.07.2003, 22:10
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Andreas,
24.07.2003, 23:05
- Wie in Arabien - nur umgekehrt. - Anabasis, 24.07.2003, 23:17
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Andreas,
24.07.2003, 23:05
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Joachim,
25.07.2003, 00:00
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig - Peter, 25.07.2003, 17:44
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Pedro,
26.07.2003, 00:38
- Re: Leserbrief - Joachim, 27.07.2003, 18:15
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Garfield,
24.07.2003, 22:10