Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig
Als Antwort auf: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Jörg am 24. Juli 2003 18:14:43:
Hallo,
bekanntlich kann ein Lügendetektor im Falle falscher Anschuldigungen eine
Hilfe sein (z. B. dann, wenn ein Angeschuldigter keine Zeugen benennen
kann, die seine Unschuld belegen können).
Nun hat der BGH jedoch festgestellt, daß Lügendetektortests an deutschen
Gerichten auch weiterhin nicht zugelassen sind.
Gruß, Jörg
Mich würde interessieren, ob der BGH ein Gutachten über den Lügendetektor erstellen lassen hat, oder einfach aus reiner Willkür es ablehnt?
Wenn ich die Wahl hätte zwischen Lügendetektor, Zeugen, Angeklagten und Kläger, so würde ich den Lügendetektor bevorzugt einsetzen lassen und alle daran anschliessen lassen, dann würde sich ja herausstellen lassen ob der Lügendetektor was taugt. Wenn es der Wahrheitsfindung dienen kann und es um langjährige Gefängnisstrafen geht, dann muss man es auch mit anderen Mitteln probieren um der Wahrheit näher zu kommen, denn es sind schon viele unschuldig im Gefängnis gesessen oder sitzen immer noch, nur durch verbrecherische vorsätzliche FalschbeschuldigerInnen! Je mehr Personen in einem Verfahren jeweils an den Lügendetektor angeschlossen werden, umso unwahrscheinlicher ist dann glaube ich eine Manipulation. Der Aufsichtsbeamte hat sich vor der Ziehung der Lügner vom ordnugsgemäßen Zustand der LügnerziehungsMaschine überzeugt, wir starten nun mit der Ziehung der Lügner 
meint Joachim
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- BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Jörg,
24.07.2003, 21:14
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Garfield,
24.07.2003, 22:10
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Andreas,
24.07.2003, 23:05
- Wie in Arabien - nur umgekehrt. - Anabasis, 24.07.2003, 23:17
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Andreas,
24.07.2003, 23:05
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Joachim,
25.07.2003, 00:00
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig - Peter, 25.07.2003, 17:44
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Pedro,
26.07.2003, 00:38
- Re: Leserbrief - Joachim, 27.07.2003, 18:15
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Garfield,
24.07.2003, 22:10