Wie in Arabien - nur umgekehrt.
Als Antwort auf: Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Andreas am 24. Juli 2003 20:05:42:
Das Problem ist letztlich, dass bei uns die Aussage einer Frau soviel wiegt, wie die von zwei Männern. Wirst Du des Missbrauchs, der ehelichen Vergewaltigung, der Gewalt gegen Deine Partnerin beschuldigt, dann gnade Dir Gott - in der Justiz wird sich Dir keiner erbarmen.
Von daher ist jedes Mittel, dass etwas Licht in's Dunkel bringen kann, zu begrüssen.
Zum Thema Lügendetektor - siehe auch u.a. Link.
Gruß Anabasis
gesamter Thread:
- BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Jörg,
24.07.2003, 21:14
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Garfield,
24.07.2003, 22:10
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Andreas,
24.07.2003, 23:05
- Wie in Arabien - nur umgekehrt. - Anabasis, 24.07.2003, 23:17
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Andreas,
24.07.2003, 23:05
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Joachim,
25.07.2003, 00:00
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig - Peter, 25.07.2003, 17:44
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Pedro,
26.07.2003, 00:38
- Re: Leserbrief - Joachim, 27.07.2003, 18:15
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Garfield,
24.07.2003, 22:10