Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig
Als Antwort auf: Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig von Garfield am 24. Juli 2003 19:10:44:
Außerdem gibt es Menschen, die solch eine schizophrene Persönlichkeit entwickelt haben, daß sie, wenn sie lügen, wirklich selbst an ihre Lügen glauben und somit jeden Lügendetektor-Test spielend auch ganz ohne Übung bestehen.
Ja. Die gibt es tatsächlich. Diese Menschen heißen Politiker. 
Ich habe auch schon von einigen anderen Fällen gehört, in denen ein Lügendetektor falsche Ergebnisse geliefert hat. Es kann natürlich auch vorkommen, daß jemand bei solch einem Test total nervös ist, weil er dem Gerät nicht traut und dann nur aufgrund dieser Nervosität den Test nicht besteht.
Deshalb finde ich es durchaus in Ordnung, wenn so etwas hierzulande vor Gericht nicht anerkannt wird.
Zustimmung.
schönen Gruß
Andreas
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- BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Jörg,
24.07.2003, 21:14
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Garfield,
24.07.2003, 22:10
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Andreas,
24.07.2003, 23:05
- Wie in Arabien - nur umgekehrt. - Anabasis, 24.07.2003, 23:17
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Andreas,
24.07.2003, 23:05
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Joachim,
25.07.2003, 00:00
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig - Peter, 25.07.2003, 17:44
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Pedro,
26.07.2003, 00:38
- Re: Leserbrief - Joachim, 27.07.2003, 18:15
- Re: BGH: Lügendetektortest unzulässig -
Garfield,
24.07.2003, 22:10