Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine Anmerkung zu "gender"-Berücksichtigungen in der Praxis

Andreas (der andere), Sunday, 22.06.2003, 13:19 (vor 8263 Tagen) @ Pedro

Als Antwort auf: Feministische Rechtswissenschaft? von Pedro am 21. Juni 2003 20:38:37:

Hallo,

nach der Lektüre dieses Artikels (mit den üblichen Gefühlen) dachte ich, eine kurze Anmerkung täte Not. Es scheint da eine nicht unwesentliche Inkongruenz zwischen dem Anspruch der Wissenschaftlichkeit der Erkenntnisse der Genderstudies und den in der Praxis anderer Fachbereiche daraus gezogenen Konsequenzen zu geben. Ich bin zwar nicht direkt eingeschriebener Student in den GS, belege aber, da ich nun mal die Gelegenheit habe, als (masochistisches?) Privatvergnügen zusätzlich auch Kurse in dieser Richtung, was zumindest ausreichte, einige Hauptthesen dieses Fachs kennengelernt zu haben: Eine wesentliche Grundlage ist, daß das soziale Geschlecht ("Gender") nicht an das biologische ("Sex") gebunden ist, sondern ein künstlich geschaffenes Rollen-Bild darstellt. Wer diese Rollenbilder produziert und warum, wer davon profitiert und was für Machtstrukturen als Ergebnis dieses Definitionsprozesses auftreten, sind Fragenkomplexe des Fachs. Die GS verstehen sich also als diskurskritisches Fach. Dabei konzentrieren sich die ursprünglich aus der Frauenforschung hervorgegangenen Genderstudies, wie der Name schon sagt, allein auf das durch gesellschaftliche Umstände bedingte Geschlecht, "Gender". Probleme?

Vielleicht dieses: Um dem Anliegen, einer "gender"(!)-abgestimmten Rechtswissenschaft nachzukommen, greift man auf die Erkenntnisse der Genderstudies zurück. Diese wiederum "erforschen" die "Realität" der gesellschaftlich produzierten Geschlechterbilder, "gender"(!). Bei der ganzen Angelegenheit und auf beiden Seiten geht es also nicht um ein "natürliches" und daher unveränderliches Geschlecht, sondern um ein "produziertes". Die Forschungsergebnisse der Wissenschaft werden verwendet, um die Praxis (hier der Justiz) "gender"-relevant zu verändern, was dann wiederum in der Forschung berücksichtigt wird. Ironischerweise bestätigen sich Forschung und Praxis dadurch in einem Schulterschluß gegenseitig, verhärten dadurch aber auch bestehende Clichés und Rollenbilder und produzieren letztendlich auf diese Weise gerade das, was die einen zu erforschen und die anderen zu bekämpfen doch aufrichtig bemüht sind (unterstellen wir das zumindest einfach mal). Die Genderstudies verlieren damit ihren Objektivitätsanspruch, da sie durch ihre Thesen und die praktischen Konsequenzen in der Umsetzung (übrigens in allen Bereichen) ein Geschlechterbild "erforschen", zu dessen Produktion sie selbst beigetragen haben und auch weiter beitragen. Als Diskurskritik produzieren sie selbst einen Diskurs. Die (geplante) "gender"-spezifische Auslegung des Rechts hingegen versucht, Verhältnissen Rechnung zu tragen, welche durch ihre eigenen Maßnahmen noch verschärft werden.

Ich würde diese Idee sehr gerne in meinem Kurs diskutieren, aber leider ist der Lehrplan für subversivere Thesen wohl etwas zu eng gefaßt, und diesen Gedanken in einem Aufsatz weiterzuentwickeln fehlt mir leider gerade die Zeit. Vielleicht hat ja hier jemand interessante Einwände oder Ergänzungen?

Freundliche Grüße, Andreas


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