Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Feministische Rechtswissenschaft?

Pedro, Saturday, 21.06.2003, 23:38 (vor 8264 Tagen)

Mensch kann es sich nicht oft genug vor Augen führen: die Krakin Feminismus streckt ihre geschmeidigen Fangarme in alle Richtungen aus; wie schon öfter gezeigt, schleicht sich die Ungeistin vor allem im Gewand teils vorgeblicher Wissenschaftlichkeit ein. Selbst hohe Berge bieten da keinen Schutz - wie das folgende Beispiel aus der Schweiz eindrucksvoll belegt.....

"universitas friburgensis juin 2002

was ist feministische rechtswissenschaft?

Frauenstimmrecht, Lohngleichheit, Gleichstellungsgesetz: Meilensteine im Recht, die den Wandel im Geschlechterverhältnis reflektieren und diesem gleichzeitig normative Geltungskraft verleihen. Im kritischen Fragen um die Wechselwirkung von Recht und Geschlechtergerechtigkeit liegt die Geburtsstunde der feministischen Rechtswissenschaft.

Von Susan Emmenegger

Anders als etwa in den USA und im skandinavischen Raum gehört die feministische Jurisprudenz in der Schweiz noch nicht zu den Standardfächern der juristischen Ausbildung. Geht es um die feministische Jurisprudenz, muss zwangsläufig die Frage nach “dem Feminismus“ gestellt werden. Knapp gesagt ist Feminismus die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit dem Phänomen des Ungleichgewichts im Geschlechterverhältnis. Der Feminismus hat in der Rechtswissenschaft die Entwicklung einer feministischen Jurisprudenz angestossen. Diese macht das Recht zum Gegenstand der feministischen Analyse: Sie fragt nach seiner geschlechtlichen Relevanz.

Geschlechtsspezifische Analyse
Bei der Frage nach der geschlechtlichen Relevanz von Recht richtet sich das Augenmerk der feministischen Jurisprudenz darauf, ob das Recht der oftmals unterschiedlichen Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern gleichermassen Rechnung trägt. Dabei setzt sie sich bildlich gesprochen eine weibliche Brille auf. Sie untersucht die Ausgestaltung einzelner Rechtsgebiete oder Rechtsnormen im Lichte der weiblichen Interessen und Erfahrungen. Diese geschlechtsspezifische Analyse des Rechts ist die Methode der feministischen Jurisprudenz. Unter den Begriff "Frauen" fallen dabei all jene Menschen, die eine weiblich geprägte soziale Geschlechtsidentität aufweisen (gender). Das sind in aller Regel biologisch weibliche Personen. Es können aber auch biologisch männliche Personen sein, die entweder sozialtypisch weibliche Werte internalisiert haben oder denen solche zugeschrieben werden.

Ist das Recht wirklich objektiv?
Die 'Frauenfrage', mit deren Hilfe die feministische Jurisprudenz an das Recht herantritt, unterzieht den Objektivitätsund Neutralitätsanspruch der Rechtsordnung einer kritischen Würdigung. So ist aus Sicht der feministischen Jurisprudenz etwa zu fragen, warum das Recht den Arbeitsbegriff im wesentlichen der ausserhäuslichen Sphäre zuordnet. Denn damit wird die typischerweise von Frauen verrichtete Haus- und Beziehungsarbeit vom Recht nicht wahrgenommen und daher auch nicht von seiner Schutzwirkung erfasst. Feministische Jurisprudenz hinterfragt auch, warum für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung im Regelfall ein erheblicher körperlicher Widerstand des Opfers verlangt wird, wo dies doch nicht der üblichen Sozialisation von Frauen entspricht. Gleiches gilt für das rechtliche Konzept der Privatsphäre. Es leuchtet ein, dass sich der Staat gerade in intime zwischenmenschliche Bereichen nicht einmischen sollte. Problematisch ist aber, wenn damit Schonräume geschaffen werden, in denen die innerhäusliche Gewalt gegen Frauen nur in krassen Ausnahmefällen mit Sanktionen belegt werden.

Weiblichkeit als Nachteil im Recht
Subtiler, aber für die feministische Fragestellung im Recht nicht minder relevant, zeigt sich die einseitige Ausrichtung des Rechts mit Blick auf die sozialtypisch weiblichen Werte. So besteht die gesellschaftliche Erwartung darin, dass Frauen verstärkt für die emotionale Seite des Lebens verantwortlich sind. Das Recht gewährt aber gegen die Verletzung der emotionalen Integrität nur einen sehr schwachen Rechtsschutz. Auch die Art und Weise, wie Recht durchgesetzt wird, ist geschlechtsspezifisch: Gefordert sind Risikofreudigkeit, Konfliktbereitschaft und den Willen, das Eigeninteresse in den Vordergrund zu stellen. Diese Rahmenbedingungen entsprechen aber viel eher der männlichen als der weiblichen Sozialisierung.

Insgesamt sehen sich Frauen also regelmässig einem Widerspruch zwischen ihrer gesellschaftlichen und ihrer rechtlichen Rolle ausgesetzt. Damit bedarf die angeblich vorhandene Objektivität und Neutralität des Rechts einer kritischen Nachprüfung. Die feministische Jurisprudenz versucht, diese Überprüfung zu leisten, indem sie den herkömmlichen Perspektiven des Rechts ihre eigene, aus dem weiblichen Lebenszusammenhang entnommene Perspektive gegenüberstellt.

Vielfältige feministische Jurisprudenz
Wenn die feministische Jurisprudenz mit einer einheitlichen Fragestellung an das Recht herantritt, so bedeutet dies nicht, dass innerhalb der Disziplin nicht Unterschiede oder gar Gegensätze bestehen würden. Im Gegenteil: So, wie es viele verschiedene feministische Strömungen gibt, bestehen auch verschiedene Ansätze innerhalb der feministischen Jurisprudenz. Insbesondere herrschen unterschiedliche Vorstellungen darüber, was die geschlechtsbezogene Gleichstellung konkret beinhalten soll. Wer von der Gleichheit von Frauen und Männern ausgeht, verbindet mit der Idee der Gleichstellung die Öffnung der männlichen (Erwerbs-) Lebenswelt für Frauen. Wer die Geschlechterdifferenz zum Ausgangspunkt nimmt, fordert dagegen den Einbezug sozialtypisch weiblicher Werte im Recht. So ergeben sich trotz einheitlicher Fragestellung unterschiedliche Schwerpunkte und Untersuchungsziele innerhalb der feministischen Jurisprudenz.

Feministische Rechtswissenschaft als Prozess
Die feministische Rechtswissenschaft steckt noch in den Kinderschuhen. Als junge Wissenschaft sieht sie sich zudem der nicht ganz unberechtigten Kritik bezüglich Parteilichkeit und Inkonsistenz ausgesetzt. In der Tat ist die feministische Jurisprudenz aufgrund der in ihr vereinten Diskurse einem schnelleren Erkenntniswandel unterworfen, als dies bei anderen rechtswissenschaftlichen Ansätzen der Fall ist. Unverändert bleibt aber ihre Methode und ihr Ziel eines geschlechtergerechten Rechts. Die Prozesshaftigkeit der feministischen Jurisprudenz ist dabei zugleich auch ihre Stärke. Die Gleichstellung vollzieht sich in kleinen Entwicklungsschritten und muss nach jedem Schritt neu überdacht werden. So ist es gerade die der feministischen Jurisprudenz inhärente Dynamik, die ihr jenseits tagespolitischer Debatten im wissenschaftlichen Umgang mit dem Recht eine dauerhafte Bedeutung sichert.

Susan Emmenegger, Dr. iur., Rechtsanwältin, LL.M., ab Oktober 2002 Assistenz-Professorin für Privatrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät."

Bei soviel Pseudo-Wissenschaftlichkeit kann Mensch nur noch verzweifelt den Kopf schütteln - selbst dann, wenn er "eine weibliche Brille" aufsetzt. Aber wenigstens wird es ja unverhohlen ausgesprochen: Unter den Begriff "Frauen" könnten künftig nicht nur biologisch weibliche Personen fallen, sondern "auch biologisch männliche Personen...(..)..., die entweder sozialtypisch weibliche Werte internalisiert haben oder denen solche zugeschrieben werden." - Ein Prädikat?

Pedro


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