Re: Gleiches Geld für gleiche Leistung
Als Antwort auf: Gleiches Geld für gleiche Leistung von Stefan G. am 02. November 2002 10:42:03:
Moin Stefan!
Im öffentlichen Dienst und in grossen Betrieben mit Betriebs/Personalrat und gewerkschaftlichen Tarifverträgen gibt es sowas auch nicht. Das hätte keinen langen Bestand vor den Arbeitsgerichten. Diese Floskel kann aber ihren Ursprung darin haben, dass es verschiedene Schutzgesetze für Frauen gibt, die ihnen gewisse Tätigkeiten aus gesundheitlichen Vorsorgegründen verbieten (z. B. Belastungen beim Heben von Lasten, Beschränkungen bei Nachtarbeit und Überstunden, Vorschriften in der Strahlenschutzverordnung uvam.). Diese Schutzvorschriften führen dann natürlich zu Verdienstverlusten gegenüber männlichen Beschäftigten, die diesen Beschränkungen nicht unterliegen. Diese werden dann unzulässig verallgemeinert.
Gruss,
Ferdi
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Stefan G.,
02.11.2002, 12:42
- Re: Gleiches Geld für gleiche Leistung - Ferdi, 02.11.2002, 13:21
- Re: Gleiches Geld für gleiche Leistung -
Sven,
02.11.2002, 15:10
- Re: Gleiches Geld für gleiche Leistung - Martin, 02.11.2002, 22:54
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Maesi,
02.11.2002, 15:29
- Re: Gleiches Geld für gleiche Leistung - Sven, 02.11.2002, 16:13
- Re: Gleiches Geld für gleiche Leistung - Stefan G., 02.11.2002, 18:42
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Beatrix,
06.11.2002, 21:25
- Re: Gleiches Geld für gleiche Leistung - Maesi, 13.11.2002, 21:17
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Stefan G.,
13.11.2002, 23:13
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- Re: Gleiches Geld für gleiche Leistung - Joachim, 02.11.2002, 16:21