Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sexuelle Provokation, Fall Nr.2

Beatrix, Friday, 07.06.2002, 01:51 (vor 8587 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Weisst du... von XRay am 06. Juni 2002 11:53:44:

..zufällig.. und das kommt wirklich selten vor.. hatte ich am nachmittag eine dieser Gerichtssendungen gesehen....Richterin XY..oder so..
.. Ein Mann hatte ein 16jährige Anhalterin mitgenommen und diese vergewaltigt.. so stellte es jedenfalls die Anklage dar...

.. Es stellte sich schliesslich heraus, dass dieses "Mädchen" mit ihrer Freundin gewettet hatte, wer attraktiver ist und sie hatten sich - entsprechend gekleidet - am Strich postiert, hatte dem Freier ein Angebot gemacht und war dann noch - ohne Zwang - in dessen Fahrzeug eingestiegen.....

Das ist ja unglaublich!
Beruht diese Sendung wirklich auf realen Fällen?
Kann ich mir zumindest bei diesem Fall nicht vorstellen. Sowas wäre eine Ungeheuerlichkeit und gehört bestraft!

.. 1,5 Jahre ohne Bewährung für den Freier, weil er schliesslich vergewaltigt hatte........mildernd wurde angerechnet, dass er doch die Provokation sehr weit ging..

Das finde ich okay. Er mußte ja glauben, es handle sich um eine Prostituierte. Und auch eine solche will schließlich nicht vergewaltigt werden. Es sei denn das ganze wäre eine Art SM-Spiel und vorher so vereinbart. Aber eine tatsächliche Vergewaltigung ist in jedem Fall strafbar, auch bei einer Nutte.

Es müßte Dich doch eigentlich beruhigen, daß die Provokation durch das junge Mädchen durchaus strafmindernd berücksichtigt worden ist. Das sollte auch so sein.

allerdings hätte er erkennen müssen, dass es sich um einen Minderjährige handelt...(dem konnte ich leider nicht folgen, ich kenne 14jährige die man durchaus vom optischen Erscheinungsbild für Volljährig halten kann und die Klägerin hätte ich glatt für über 20 gehalten)

Dem kann ich auch nicht folgen. Das Alter von Jugendlichen zu schätzen halt ich kaum für möglich, und das obwohl ich täglich mit Hunderten davon zu tun habe. Ich hab selbst eine Tochter, die fast immer älter eingeschätzt wird.

.. und in jedem Fall sexuelle Handlungen unterlassen müssen, als die Klägerin sich zu wehren begann (richtig!)....

Eben. Genau das, was auch auch schon an Lydia geschrieben habe. Wenn jemand mit Worten oder Gesten deutlich macht, daß er/sie etwas nicht will, muß sofort Schluß sein! Unbedingt!
Wer trotzdem weiter macht, hat Strafe verdient.
Dem Opfer nützt das zwar wenig, aber der Täter/die Täterin braucht dringend Einsicht in die Strafbarkeit der Tat.

Jetzt wüßte ich noch gerne, welches Strafmaß die 16jährige erhalten hat und wegen was sie angeklagt wurde. Denn es kann ja wohl nicht angehen, daß man so ein Verhalten einfach durchgehen läßt. Oder wurde wegen der Folgen - immerhin ist sie Opfer geworden und muß ihr Leben lang mit den Folgen leben - auf eine Anklage verzichtet, nach dem Motto "Die ist schon genug gestraft"?

ciao
Beatrix


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