Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

tervara, Wednesday, 12.02.2003, 13:56 (vor 7747 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Ferdi am 11. Februar 2003 11:58:37:

Moin Ferdi,

Ein Ehepaar hatte in einem Ehevertrag gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet. Ausnahme war der Betreuungsunterhalt für die Kinder. Zugewinn und Versorgungsausgleich wurden ausgeschlossen, dafür zahlte der Mann in eine Kapitallebensversicherung ein.

der Richter hat vollkommen Recht...

So ein Vertrag ist IMHO nicht nur sittenwidrig, sondern auch ein Kapitalverbrechen...

Kapitallebensversicherung *schnaub*.. Also eine Wette auf den Tod seiner Angehörigen. Ungeachtet, wer jetzt Begünstigter des Vertrages ist: Die steuerlichen Vorteile liegen beim Versicherungsnehmer (also der, der einzahlt)...

Nachteile für die Begünstigten (Versicherten): Bei vorzeitiger Inanspruchnahmen (also vor Ablauf von 12 Jahren) wären sie diejenigen, welche die Kapitalertragssteuern zu zahlen hätten... Und aller Brechtigung der Gleichberechtigung: Das kann man wirklich nur noch als sittenwidrig bezeichnen...

Gruß

terVara


gesamter Thread:

 

powered by my little forum