Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig

Arne Hoffmann, Tuesday, 11.02.2003, 17:49 (vor 7748 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Viele Eheverträge sind sittenwidrig von Peter am 11. Februar 2003 15:01:43:

Hallo,

das Urteil ist ja wirklich beaengstigend. Wie kommt das OLG dazu, die Vertragsfreiheit zweier muendiger Menschen soweit aufzuheben?

Ich bin in diesem Bereich nun wirklich kein Experte, aber ich denke mir, dass es da vor allem zwei Argumente gibt, ein ausgesprochenes und ein häufig unausgesprochenes:
1. Bestimmte Grundrechte sind unveräußerlich und können auch per Vertrag nicht aufgegeben werden. Ich kann mich zum Beispiel nicht selber in die Sklaverei verkaufen. Manchmal muss man Menschen davor schützen, Entscheidungen zu treffen, mit denen sie sich Schaden zufügen, den sie vielleicht noch nicht in seiner Gänze absehen.
2. Schlimmstenfalls muss der Staat mit entsprechenden Sozialleistungen für eine geschiedene Frau (und ihr Kind bzw. ihre Kinder) aufkommen. Auf Dauer summiert sich das. Da ist es schon besser, dass der Dödel berappt, der sie vorher geheiratet hat. Oder etwas weniger polemisch formuliert: Der frühere Ehemann hat z. B. von der Haushaltstätigkeit seiner Frau profitiert und hat ihr gegenüber deshalb bestimmte Verpflichtungen, die er nicht einfach an den Staat "abtreten" kann. Es handelt sich also eigentlich nicht um zwei, sondern um drei Parteien (Mann, Frau, Staat), und die dritte legt ihr Veto ein.

Ich sage nicht, dass ich diese Argumentation gut finde. Aber soweit ich weiß, verläuft sie eben so.

Herzlicher Gruß

Arne


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