Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich

Beelzebub, Wednesday, 03.06.2009, 02:00 (vor 5445 Tagen) @ Don Peppino (nicht reg.)

Ich kann es einfach nicht glauben, das man ernsthaft nacheheliche
Solidarität in Ordnung findet. Der Staat ist in Härtefällen in der Pflicht,
nicht der EX.

Findest Du es nicht selber ein wenig schizophren, wenn man sich einerseits, wie in diesem Forum vorwiegend üblich (und oft, aber nicht immer, zu Recht) jegliche Einmischung des Staates in das Leben der Bürger verbittet, um dann um so lauter nach dem Staat zu rufen, wenn's mal schief läuft?

Nach der Scheidung sollten man ein freier Mann sein, es sei es gibt noch
minderjährige Kinder, alles andere ist Dummheit. Ich bin auch ein Härtefall
und glaubt mir, ich würde vor Gericht haushoch verllieren, weil ich ein
Mann bin. Ein geschiedener Mann der nach einen Umfall so dermassen
entstellt ist, so dass er niemal mehr von einer Frau Sex bekommen würde,
hätte ja auch nicht anspruch, sich diesen bei der Ex zu holen.

Ein hinkenderer Vergleich ist dir wohl nicht eingefallen. Es stand zwar nichts dazu in der Pressemiteilung des BGH, aber ich denke, wir können davon ausgehen, dass die 103 Euro, um die es in diesem Prozeß ging, nicht zur Bezahlung eines Callboys für die Exehefrau dienen sollten.

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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