Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Teufel oder Belzebub?

Willi @, Friday, 29.05.2009, 12:42 (vor 5450 Tagen) @ Beelzebub

Wie wär’s, wenn ihr euch vor dem reflexartigen Drauflosschwadronieren............
Kopfschütteld über so viel Borniertheit

Beelzebub

Niemand schwadroniert wild vor sich hin Beelzebub, jeder hat seine Selbst-Erfahrung auf diesem Gebiet.

Wer zB als Vorwurf erleben durfte, er hätte seine Ex angeblich vergewaltigt und geschlagen und sich angeblich auch noch an seinen minderjährigen Kindern vergangen, sie flüchtete ins Frauenhaus, niemand hat nachgefragt, und er wurde mit Polizeigewalt aus seinem eigenen Haus rausgeworfen.

Dann kommst du und erwartest quasi als "Gegenleistung" nacheheliche Solidarität als Sahnehäubchen auf die von ihm für sie erwirtschaftete Rente?

Dann wirst du seine fehlende Begeisterung doch hoffentlich verstehen?

Entweder die Ehe ist geschieden, dann geht jeder wieder seine eigenen Wege.
Oder der Staat sagt offen und ehrlich, dass jede Ehe lebenslang gilt. Immer.

Zur Zeit ist es halt die Praxis, dass eine Ehe für den Mann lebenslang gilt, wenn er zahlen soll. Wenn die Frau zahlen soll wird sie nach dem zitierten Urteil von Christine zeitlich auf 3 Jahre begrenzt.

Sebastian Edathy, MdB, in abgeordnetenwatch:
Unter nachehelicher Solidarität wird im juristischen Sprachgebrauch der Grundsatz der nachwirkenden Mitverantwortung des wirtschaftlich stärkeren Ehegatten für den anderen verstanden. Dieser Grundsatz steht gleichwertig neben der nachehelichen Eigenverantwortung.

Die angeblich doch immer stärkere Pauer-Frau ist dann plötzlich die weinende, benachteiligte Ex-Frau. Ihre Mitverantwortung reduziert sich dann aufs Abzocken.

Eigenverantwortung wird jedoch nie eingefordert, und wenn, dann nur vom Mann.
Weil die Frau ist ja von der Scheidung traumatisiert und kann nun wirklich nicht nach der jahrzehntelangen, erfolglosen Job-Suche damit ewig weiter machen. Dafür hat sie ja Gutachten vom Psychologen.

Danke
W.
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