Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fakten

Christine ⌂, Friday, 29.05.2009, 10:42 (vor 5471 Tagen) @ Beelzebub

Hallo Beelzebub,

ich kann Deine Empörung z.T. nachvollziehen, vor allen Dingen, wenn man selber einen Angehörigen hat, der betroffen ist. Da kann es schon mal passieren, das der Blick leicht getrübt ist. Das ist mir in der Tat auch schon passiert, da mein Mann und mein Sohn ebenfalls Krebs hatten.

Fakt im genannten Fall ist aber, das die Frau erwerbstätig ist, wenn auch nur geringfügig und dafür ein Einkommen von 349 EUR im Monat erzielt. Die Krankheit existiert seit 1989 und wenn diese so schwer wäre, wie uns suggeriert wird, dann würde sie nicht mehr leben. Einen Rückfall überleben die meisten Patienten nicht. Aus den erwähnten Gründen zieht das m.E. mit der Krankheit nicht, denn im umgekehrten Fall, also wenn der Mann diese nacheheliche Solidarität einfordert, dann gibt es diese auch nicht.

Die Frau bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 1.040 EUR, die sie nur bekommt, weil der Mann diese erwirtschaftet hat. Dann bekam sie bisher 103 EUR zusätzlich von ihrem geschiedenen Mann, den sie zu erhöhen begehrt, macht summasumarum 1.500 EUR. Soviel verdient manch einer (manchmal sogar 2 Menschen) nicht, der/die eine Familie ernähren müssen.

Es ist diese Masslosigkeit, über die sich hier zurecht einige aufregen.

Letztendlich schließen Verheiratete einen Vertrag mit dem Staat, denn dieser bestimmt in allen Einzelheiten die Bedingungen, idR zugunsten der Frau. Entweder kann man sich scheiden lassen, dann aber bitte mit allem drum und dran und ohne weitere Verpflichtungen oder der Staat ist so ehrlich und sagt: Eine Scheidung gibt es nicht.

Interessant finde ich ebenfalls, das jenes Urteil erwähnt wurde, in dem ein Mann unbefristeten Unterhalt verlangte, der in der Ehe ebenfalls erkrankte und bei dem der Unterhalt befristet wurde. Kann es sein, das selbst der BGH mittlerweile merkt, das er selber so einige Ungerechtigkeiten produziert?

Gruß - Christine

Nochmals die Pressemitteilung

Das in der Pressemitteilung genannte Urteil findet man hier

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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