Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Na super: Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen

Holger, Friday, 29.05.2009, 01:34 (vor 5450 Tagen) @ Willi

alles wie gehabt:

Scheidung
Frau kann lebenslang Unterhalt verlangen
http://www.focus.de/finanzen/recht/scheidung-frau-kann-lebenslang-unterhalt-verlangen_aid_403370.html

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w.

Die übliche Regelung, nicht nur im Krankheitsfalle ist: der Mann zahlt immer Unterhalt, ob Tussi krank ist oder nicht. Richtig neu ist nur die Reihenfolge der Berechtigten und da kann Tussi durchaus mal alt aussehen, weil nüschte mehr da ist.
Das Prinzip der SPDFDP- Reform aus 77 ist erhalten geblieben: Männer zahlen immer und bei Langzeitehen immer lebenslang mit Übergang der Unterhaltsverpflichtung auf die Erben des Mannes.

Es betrübt micht ziemlich, daß die Youngster hier immer noch keine Ahnung haben.


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