Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Nein, denn...

Peter @, Friday, 29.05.2009, 03:14 (vor 5450 Tagen) @ Beelzebub

... es geht nicht um den Einzelfall sondern um die richterliche Festigung eines Rechtskonstruktes namens "nacheheliche Solidarität".

Diese nacheheliche Solidarität wird von Justizia grundsätzlich nur von Männern eingefordert, niemals von Frauen.

Und das völlig unabhängig davon, ob das Verhalten der Frauen vor und während der Scheidung überhaupt irgendeine Form von Solidarität rechtfertigen würde.

Auf deutsch: Wenn du von deiner Frau verlassen wirst und sie dich gerichtsöffentlich schlechtredet und verspottet, bist du trotzdem von Justizia zu dieser Solidarität gezwungen.

Man könnte es in diesem Fall auch eine Dummenstrafe nennen ("Wie konnte ich nur so dumm sein, so eine Frau zu heiraten")

Umgekehrt gibt es diese Solidarität für Justizia nicht. Frauen dürfen alles, zur Not heult sie dem Richter vor, das du sie während der Ehe vergewaltigt hast (Beweis ihr mal das Gegenteil...) und schon wird jegliche Form der nacheheliche Solidarität der Ex-Ehefrau gegenüber ihrem Ex-Mann als unzumutbar abgewiesen werden.

Das ist die Schieflage.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum