Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vergewaltigung in der Ehe gibts nicht

Wladimir, Thursday, 05.11.2009, 01:01 (vor 5899 Tagen) @ Mirko

Ab der Heirat hat der Mann die Pflicht, dass er seine Gattin auf sich rumjuckeln zu lassen hat, wenn die drauf will. Das nennt sich "eheliche Pflicht".

Stört sie ihn (durch laute Geräusche) beim (Viertelfinale oder) Endspiel, dann kann er sie nicht wegen "Vergewaltigung" verklagen, sofern er sich mit der ihr in der Ehe befindet.

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