Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Freiheit?

Max, Fliegentupfing, Wednesday, 04.11.2009, 03:30 (vor 5900 Tagen) @ Isegrim

4. Ersatzlose Streichung von Gender Mainstreaming.
Der Grundgedanke, staatliches Handeln dahingehend zu hinterfragen, welches
Geschlecht oder auch allgemeiner: Welche gesellschaftliche Gruppe jeweils
davon profitiert ist keine schlechte Idee. Vor dem Gesetz sind alle Gleich.
Das sollte für staatliches und halb-staatliches Handeln allgemein gelten.
So aber, wie Dschänder Mäinstrieming in der Praxis aussieht: ABSCHAFFEN.

... der Staat hat sich aus erstens aus Geschlechterfragen komplett rauszuhalten und zweitens hat er nicht per Gesetzgebung der Soziologie die Oberhoheit über die Biologie zu verschaffen.

5. Verbot der Lesben- bzw. Homoehe.
6. Verbot von Kinderadoptionen durch lesbische bzw. schwule Paare.
Warum? Mit welchem Argument?

... weil Kinder im allgemeinen heterosexuell veranlagt sein dürften und weil daher nicht einzusehen ist, warum sie bei Adoptiveltern aufwachsen sollten, bei denen das anders ist. Außerdem ist es ein Merkmal der ganz normalen Homosexualität, daß sie fortpflanzungsfrei bleibt.

Wie wär's mit "Ehe überhaupt abschaffen"? Wofür taugt denn diese vom Staat
bereitgestellte Ehe-Institution?

... Ablehnung. Ehe und Familie stehen laut Art. 6 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates, weil die Familie (zu Recht) als schutzwürdige Kernzelle des Staates angesehen wird. Der spätere Bürger wird durch die Familie sozialisiert, nicht durch den Staat direkt. Nach demselben Artikel sind Ehen als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Die Kinderlosigkeit der Homosexuellen ist so normal wie die Homosexualität selbst.

7. Rückkehr zum Schuldprinzip bei Scheidungen.
Wer Schuld hat ist egal. Wichtig ist nur, daß keine Partei qua Geschlecht
im Vorteil ist (weder de jure noch de facto)

... nein, es ist nicht egal, wer die Schuld an einer Scheidung hat. Und es gibt Schuldige bei Scheidungen, so, wie es auch Unschuldige gibt.

8. Verbot von Scheidungen, wenn minderjährige Kinder da sind.
Unpraktikabel. Zudem: rein symbolisch. Getrennt leben kann man immer.

... richtig. Aber da sich der Staat in dem Fall nicht einmischt, sind die Eltern gezwungen, selbst eine tragfähige Lösung zu finden.

Besser: Recht beider Eltern auf das Kind, Recht des Kindes auf beide
Eltern. Vielleicht Wechselmodell.

... Noch besser: Pflicht beider Eltern, sich um ihre Kinder zu kümmern.

9. Abschaffung des Straftatbestandes der "Vergewaltigung in der
Ehe".

Vergewaltigung ist eine Strafttat. Immer.
Aber in der Ehe/Partnerschaft deutlich schwerer nachzuweisen. An die
Beweisgründe müssen höhere Standards angelegt werden. An sonsten gilt: in
dubio pro reo.

... die strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigung in der Ehe öffnet dem mißbräuchlichen Vergewaltigungsvorwurf Tür und Tor. Deswegen hat die Strafverfolgung - leider - zu unterbleiben.

11. Streichung sämtlicher Antidiskriminierungsgesetze.
Staatliche Diskriminierung sollte weiter verboten bleiben. Aus
Privatangelegenheiten sollte der Staat sich aber heraushalten.

... Artikel 3 Grundgesetz reicht aus.

13. Abschaffung des Gesinnungsstrafrechts.
???

... saudumme Holocaustleugnung muß straffrei bleiben. Auch hier wieder: Tür und Tor geöffnet für weitere Gesinnungsstrafen. Leugnung z.B. der Frauenbenachteiligung könnte strafbar werden.

16. Abschaffung des öffentlich rechtlichen Rundfunks und
Fernsehens.

Den Murdocs das Feld überlassen? Besser nicht.

... den Parteiideologen das Feld überlassen? Besser dreimal nicht.

Statt dessen: Nachrichten, politische Magazine und gehaltvolle Dokus.
Objektiv und weltanschaulich neutral (wenigstens in der Summe der
Beiträge).

... ist wegen der parteipolitischen Einflußnahme auf die Sender unrealistisch.

17. Verbot sog. sozialdemokratischer, sozialdemokratistischer,
sozialistischer und kommunistischer Parteien!!

Warum? Klingt nicht sonderlich freiheitlich. Klingt eher totalitär.

... Linksparteien sind totalitär! Das Verbot des Totalitarismus ist hingegen nicht totalitär, sondern zum Schutz der Freiheit unerlässlich.

Solange eine Partei nicht gegen unsere Grundordnung agiert, kann und darf
sie nicht verboten werden.

... alle Linksparteien (also fast alle Parteien) agieren gegen unsere Grundordnung, da ihnen nach dem Grundgesetz zusteht, an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken. Tatsächlich betreiben sie aber die politische Meinungsbildung. Klarer Verstoß gegen die Grundordnung.

18. Reform des Sozialstaates.
Zu allgemein, kann alles oder nichts bedeuten.

... z.B. Sachleistungen statt Geldleistungen, so weit irgend möglich. Thema sehr umfangreich und hier im Detail nicht zu erörtern.

20. Strikte parteiunabhängige Kontrolle von NGOs.
Warum? Ein privater Verein muß kaum kontrolliert werden.

... doch. Politische Entscheidungen werden aufgrund der fachlichen Inkompetenz der Politischen Klasse zunehmend von NGOs unterschriftsreif ausgearbeitet. Diese NGOs sind demokratisch nicht legitimiert, aber stark von der Parteienfinanzierung abhängig. Geht´s bspw. den Grünen gut, geht´s ökologistischen NGOs gut. Deswegen "kreieren" NGOs zunehmend Probleme, die in Wahrheit keine sind und schaffen sich so ihre Existenzberechtigung selbst.

Summa summarum:
"Für die Freiheit!"? Thema verfehlt.

... Einspruch. Thema exakt getroffen.

Geht jetzt schlafen - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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