Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hartz IV -Familie/ Monatliche Bezüge? [Anleitung zum Bezugsmissbrauch]

Diana, Sachsen, Tuesday, 27.10.2009, 18:45 (vor 5907 Tagen) @ Joe

Inzwischen erwächst allein aus dem Zusammenwohnen mehrerer Menschen eine
Unterhaltspflicht. Das Geschlecht ist dabei irrelevant. Wer also
ausschließen möchte, für seine Mitbewohner herangezogen zu werden, kann nur
allein wohnen

Sooo einfach ist das natürlich nicht - aber die Argen VERSUCHEN es. Sprich, es kann dem betroffenen Arbeitslosen erst mal passieren, dass ihm die Leistung gesperrt wird - dann erzählt man ihm was von "Mitwirkungspflicht", und er soll die Einkommen aller beibringen, mit denen er zusammen wohnt (falls er nicht umhin kam, das anzugeben - etwa aus dem Mietvertrag ersichtlich, z. Bsp.)

Heutzutage kann es einem bei "gemischten" WGs also passieren, dass man weder mit den Angehörigen des anderen, noch mit denen des eigenen Geschlechts eine "eheähnliche Gemeinschaft" bildet. Bei besonders hartnäckigen und unverschämten Arge-Mitarbeitern kann es dann passieren, dass eine Kontrolle kommt... die genau untersucht, wer wo schläft, ob die Nahrungsmittel im Kühlschrank streng getrennt sind usw. Es könnte ja sein, man "wirtschaftet aus einem Topf", und DAS ist Autobahn!

Das heißt, man wird das in vielen Fällen schon durchbekommen, dass die zahlen müssen. Allerdings: WOZU DIESER Stress?! Der "perfekte" Hartzer ist Single, idealerweise mit einer "H4-gerechten" Wohnung - und er hat weder Versicherungen, noch Sparguthaben, noch irgendwelche erwähnens- bzw. angebenswürdige "Wertgegenstände". Dann gibt es keinerlei "Deutungsspielraum" für dummgeile Arge-Fuzzis, Punkt.


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