Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das ist schlicht falsch

Diana, Sachsen, Tuesday, 27.10.2009, 18:37 (vor 5907 Tagen) @ HerrClaus

... und das werde ich Ihnen gleich hieb- und stichfest erklären, lieber HerrClaus.

Wenn nämlich zwei einzelne H4-Empfänger, die nicht zusammen wohnen, eine Beziehung miteinander haben - dann sind sie eben KEINE "eheähnliche Gemeinschaft", sondern zwei einzelne, nicht verwandte und nicht verschwägerte, also "fremde" Menschen, für die sich laut BGB keinerlei Unterhaltsanspruch ableiten lässt.

Wenn ich diesen nun empfehle, NICHT zusammen zu ziehen, dann leite ich sie lediglich dazu an, ihren derzeitigen persönlichen Status - der EINDEUTIG ist - beizubehalten. DAS ist alles.

Das ist so, wie wenn du Männern empfiehlst, bloß nicht zu heiraten - damit er sich Unterhaltszahlungen für die Frau spart (als Beispiel jetzt nur mal diesen einfachen "Fall"). Würde er sie heiraten, bekäme sie kein Hartz 4, und er müsste für sie aufkommen. Heiraten sie nicht, gilt das oben Gesagte.

Diese "Annahme der eheähnlichen Gemeinschaft" ist das Dümmste, Dreisteste und Unverfrorenste, was sich dieser Saftladen von Staat seit Jahren geleistet hat - es widerspricht zudem dem BGB. Versuche mal sonst - außerhalb von "Bedarfsgemeinschaft" - einen Wildfremden, vielleicht den Nachbarn, auf Unterhalt zu verklagen. Wahrscheinlich würde man dich auslachen.

Am Anfang, bevor es die ersten Klagen gab, versuchte man sogar, jegliche (!) WOHNgemeinschaften als angebliche "Bedarfsgemeinschaften" zu betrachten.

Aber ich befinde mich in illustrer Gesellschaft: denn auch Arbeitsloseninitiativen, die Arbeitslose lediglich "beraten", ihnen Tipps geben, wie sie mit diesen Gesetzen zurande kommen, werden in den Medien regelmäßig und immer wieder mal (ich glaub, Clementinchen hat das mal gemacht) als "Beihelfer zum Leistungsmissbrauch" beschimpft.

"Staatstreu" müssten sie die Arbeitslosen wohl dahingehend "beraten", dass sie heiraten oder mindestens mit jemandem zusammen ziehen "müssen", weil das ihre "Hilfebedürftigkeit" ja verringern würde, wenn sich irgendwer findet, den man trotz der eindeutigen Rechtslage laut BGB zu "Unterhalt" vergattern könnte.

Mach dir nichts draus, ich kenne ein solches Pärchen - er verdient soviel, dass er privat versichert ist. Sie bezog bis vor kurzem H4. Wenn du denen also "empfehlen" willst, dass er sie doch bitteschön heiraten soll, damit sie nicht "Leistungsmissbrauch" betreibt - dann führtest du ALLE hier genannten Ratschläge ad absurdum, die ja immer lauten, Männer sollten auf KEINEN Fall heiraten oder mit einer Frau zusammenziehen. Ja, was denn nun? Soll eine arbeitslose Frau nun lieber staatliche Leistungen "missbrauchen", damit im Fall der Fälle der einzelne Mann spart - oder soll sie, falls verfügbar, dann doch lieber einen einzelnen Mann missbrauchen, damit der Staat spart?


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