Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aufruf zur Strafanzeige!

Rainer ⌂, Wednesday, 30.09.2009, 00:16 (vor 5934 Tagen) @ T.R.E.Lentze

Hallo

Offen gesagt, ich habe mit Strafanzeigen keine große Erfahrung. Ich würde
es begrüßen, wenn sich die Rechtsexperten hierzu äußerten, und wenn
überhaupt die Angelegenheit breit diskutiert würde.

Du kannst keine Strafanzeige stellen!

Was du kannst, ist einen Tatbestand den Ermittlungsbehörden bekannt machen. Das nennt man "Anzeige erstatten". Du musst den Tatbestand auch nicht rechtlich werten, da du ja ein juristischer Laie bist. Die rechtliche Wertung solltest du sogar bewusst vermeiden, um nicht selbst eine Straftat zu begehen (falsche Verdächtigung). Man äußert nur die Vermutung, das der Tatbestand gegen bestehende Gesetze verstoßen könnte.

Es reicht also völlig, der Polizei oder Staatsanwaltschaft, den Tatbestand bekannt zu geben (anzuzeigen) mit der Bitte, diesen in "allen rechtlichen Belangen" zu prüfen. Dabei verlangen, über den Stand der Ermittlungen informiert zu werden, sonst wird man allenfalls irgendwann von einer Einstellung des Verfahrens unterrichtet.

Am besten Ausdrucken und mitnehmen!

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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