Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Staat soll sich raushalten" - auch bei Kindesmißhandlung?

T.R.E.Lentze, Sunday, 06.09.2009, 18:07 (vor 5957 Tagen) @ Nikos

Der Staat hat sich aus der Angelegenheiten der Familien raus zu halten.

Auch beim Rauchen.

Einzige Ausnahme: Nachgewiesener sexueller Mißbrauch bzw sonstige Vergehen
nach dem Strafrecht.

Nikos

Wenn eine Mutter ihr Kind schlägt, dann ist jeder Zeuge angehalten, die Polizei zu rufen. Denn das ist Kindesmißhandlung. Dabei spielt es übrigens auch keine Rolle, ob das draußen geschieht, oder in einer Wohnung. Hört man wiederholt laute Schreie eines Kindes aus der Nachbarwohnung, dann soll man reagieren - wurde mir telefonisch durch die Polizei bestätigt.

Wenn eine Mutter Kind ihr Kind anpafft, dann ist das ebenfalls Körperverletzung, eventuelle sogar eine schwerere als die Ohrfeige, für die ein Elternteil (bei Vätern reagiert man natürlich besonders scharf) bestraft werden kann. Ob die Verfolgung einer Körperverletzung durch Anpaffen aber "im öffentlichen Interesse" liegt, das bestimmen aber leider nicht wir!

Ich habe mal auf dem Berliner U-Bahnsteig (war es Turmstraße?) eine Mutter gesehen, die ihren Säugling einräucherte, daß er in einer Rauchwolke verschwand. Sie küßte den Säugling und paffte dabei! Ich wollte hingehen und sie zurechtweisen, aber ich mußte schon bei der Annäherung husten und ließ es dann sein.

Heute würde ich sie aus einigen Metern anschreien, und ich denke, ich bekäme da Unterstützung der Umstehenden.

Gruß
Student


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