Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein paar Zahlen

Rainer ⌂, Wednesday, 26.08.2009, 20:16 (vor 5967 Tagen) @ Nihilator

Die EG-Verordnung 244/2009 schreibt vor, dass diese besonders ineffizienten Lampen ab dem Stichtag "nicht mehr in den Verkehr gebracht" werden dürfen.

Warum klare Glühlampen bis 75Watt verkauft werden dürfen, matte Glühlampenaber aber nicht mehr ist unverständlich. Wer nachschaut, welche Lichtausbeute Glühlampen haben, wird feststellen, das es keinen Unterschied zwischen matten und klaren Glühlampen gibt. 60Watt klar 710Lumen, 60Watt matt 710Lumen.

Wenn man schon nach der Lichtausbeute schaut, kann man gleich Glühlampen mit Energiesparlampen vergleichen. 15Watt Energiesparlampe 715Lumen. 5mal so hell, wie überall draufsteht, ist also gelogen. Sie sind nur 4mal so hell. Gerade in der Jahreszeit, wenn wir das meiste Kunstlicht brauchen, müssen wir auch heizen. Die Abwärme der Lampen ist dann nicht verloren. Wie viel Energieeinsparung mag beim Betrieb wirklich übrig bleiben, vielleicht die Hälfte? Dagegen steht der höhere Energieaufwand bei der Produktion. Dazu das Problem, wo wird man die Dinger los, wenn sie kaputt sind. Eine Menge wird im Hausmüll landen.

Vor Jahren wurde Quecksilber in Thermometern verboten. Die Menge in Thermometern ist aber winzig zur Menge des Quecksilbers, das mit den Lampen verstreut wird.

EU-Schilda kann ich da nur sagen. Hauptsache Aktion...

Rainer

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