Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mit einem gerechten Unterhaltsgesetz wäre das nicht passiert

DerGemäßigte, Monday, 24.08.2009, 19:21 (vor 5969 Tagen) @ rechtlos

http://www.welt.de/vermischtes/article4382236/Der-Moerder-kam-mit-Samurai-Schwert-und-Messer.html

Ist das eigentlich ein Euphemismus "gerechten Unterhaltsgesetz"? Ein gerechtes Gesetz gab es offenbar nur solange es Sanktionsmöglichkeiten gab:

http://www.heinrich-tischner.de/22-sp/2wo/wort/idg/deutsch/a-h/gerk.htm
"משפט (mišpaṭ) 'Gericht' ist abgeleitet vom Verb שפט (šápôṭ) 'Recht sprechen', weniger im Sinne einer Entscheidung gegen die Bösen ('verurteilen'), sondern zu Gunsten der Guten ('zum Recht verhelfen'). Das hängt mit der früher allgemeinen Gerichtspraxis zusammen: Der Geschädigte musste Privatklage erheben und den Richter bitten, sein Recht wiederherzustellen.
Im Hintergrund steht die Auffassung, dass durch eine Rechtsverletzung das Heil der Gemeinschaft gestört ist und solange gestört bleibt, bis das Recht wieder hergestellt ist. Der Übeltäter wurde nicht dadurch bestraft, dass man ihm irgend ein Übel zufügte, sondern nach Möglichkeit genau das, was er selbst angerichtet hatte: Der Mörder wurde getötet, der Dieb bekam doppelt so viel abgenommen, wie er gestohlen hatte...: "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Das war kein Ausdruck primitiver Rachsucht, wie wir es heute sehen, sondern durch diese genaue Entsprechung sollte der Ausgleich wiederhergestellt werden: Das Unheil fällt auf den zurück, der es angerichtet hat. So sahen es nicht nur die Hebräer, sondern alle frühen Kulturen, [...]"

Das scheint nicht mehr kompatibel zu sein mit einer Pervertierten Kultur von Trennung und Scheidung. Denn wen sollte man bestrafen? Es trifft am Ende den der den Unterhalt einklagt: Nämlich das 0,5 Jahre alte Kind - im Auftrag der Mutter als sogenannte "Sorgeberechtigte".


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