Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jugendpornographie / Anscheinspornographie

phaidros52 @, Saturday, 11.07.2009, 14:17 (vor 6013 Tagen) @ Sophisticus

die Umkehrung der Unschuldsvermutung. Wer eine Stopp-Seite ansurft,

wollte

sich KiPo verschaffen und muss beweisen, dass er das nicht wollte !


Interessant wird es, wenn das ganze auf die 'Jugendpornographie' /
Anscheinspornographie ausgeweitet werden sollte. Dann haben die einen sehr
viel grösseren Verdächtigenkreis. Selbst Angebote, die zweifelsfrei im
Ausland legal sind (Models sind alle über 18), könnten illegal sein.

'Kinderpornographie' - man sollte besser von 'Darstellung von sexueller
Gewalt begangen an Kindern' sprechen. Warum wird eigentlich die Darstellung
von Mord / Totschlag (in Filmen, in Serien) nicht verboten? Wo ist der
Unterschied? Warum versucht der Gesetzgeber, tatsächlich begangene
Verbrechen an Kindern unsichtbar zu machen?

Stimme dir voll und ganz zu.

Was mit dem Gesetz in Wirklichkeit in Bezug auf die Kinder gemacht wird ist, eine Sichtblende davor zu halten. Man kann da nicht mehr hinsurfen (naja, wir wissens besser) und deshalb gibts auch keine KiPo mehr.

Genau das sind die Punkte, die denkende Leute auf den Trichter gebracht haben, dass denen die Kinder scheißegal sind. Die wollen eine Zensurinfrastruktur einrichten. Und wenn die erst mal da ist, dann kann man nach und nach ausblenden, was man will (oder eben nicht will).

Übrigens: Bombenbauanleitungen gibts in jeder Bibliothek, zu irgendwelche Straftaten kann ich mich auch per Fax oder Brief verabreden. Müsste dann doch auch alles zensiert oder verboten werden, oder nicht?

Ph.


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