Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenhausproblematik: Konstruktiver Lösungsvorschlag

Klausi, Friday, 10.07.2009, 14:30 (vor 6014 Tagen) @ Die kleine Unbekannte

Die Notwendigkeit von Punkt 2 erschliesst sich nicht recht - es gibt

doch

ein Gewaltschutzgesetz, 'der Täter geht, das Opfer bleibt'.


Du hast zwar Recht, nur setzt dieses Gesetz in irgendeiner Form die
"Mitarbeit" des Täters / der Täterin voraus. Es ist sicher nicht sehr
häufig, aber es gibt Fälle, da läuft der gewaltätige Partner nach der
"Wegweisung" einmal um den Block und tritt dann die Tür ein. Bei solchen
Konstellationen kennt der andere Partner dieses Verhalten und verschwindet
lieber aus einer akuten Situation, anstatt die Polizei zu rufen.

Gesetze können eben nicht alle Fälle abdecken, daher wäre es sinnvoll, im
Notfall keinem Menschen aufgrund seines Geschlechts Hilfe in Form von
Zufluchtswohnungen (die ich für eine gute Idee halte) vorzuenthalten.

Gruß
Die kleine Unbekannte

Drehen wir es um. Das Gewaltschutzgesetz ist wegen schwerer Mangel an Rechtstaatlichkeit abzuschaffen, die Gewalthäuser sind zu erhalten.


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