Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenhausproblematik: Konstruktiver Lösungsvorschlag

Die kleine Unbekannte, Friday, 10.07.2009, 13:23 (vor 6014 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Die Notwendigkeit von Punkt 2 erschliesst sich nicht recht - es gibt doch
ein Gewaltschutzgesetz, 'der Täter geht, das Opfer bleibt'.

Du hast zwar Recht, nur setzt dieses Gesetz in irgendeiner Form die "Mitarbeit" des Täters / der Täterin voraus. Es ist sicher nicht sehr häufig, aber es gibt Fälle, da läuft der gewaltätige Partner nach der "Wegweisung" einmal um den Block und tritt dann die Tür ein. Bei solchen Konstellationen kennt der andere Partner dieses Verhalten und verschwindet lieber aus einer akuten Situation, anstatt die Polizei zu rufen.

Gesetze können eben nicht alle Fälle abdecken, daher wäre es sinnvoll, im Notfall keinem Menschen aufgrund seines Geschlechts Hilfe in Form von Zufluchtswohnungen (die ich für eine gute Idee halte) vorzuenthalten.

Gruß
Die kleine Unbekannte


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