Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Allgemeiner Rechtsschutz nur für weibliche Opfer ?

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 05.07.2009, 03:23 (vor 6019 Tagen) @ Beschneider

Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin
unter "schwere Körperverletzung".


Wie ist aber das zu verstehen:

Unter die beschriebene Strafdrohung des § 226 fällt eine
Körperverletzung im Sinne von § 223f., wenn sie zur Folge hat, dass die
verletzte Person die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert
oder diese auf andere Art verstümmelt werden.
Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle der
Genitalverstümmelung erfasst werden, wie sie auch von der
Weltgesundheitsorganisation klassifiziert wurde.

Nochmal: "Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle..."

Heißt das nicht: Die männlichen Fälle kommen - in der Theorie, ja - in
der Praxis
gar nicht vor?

Da mache man sich einen Reim drauf!

Du denkst aber auch kompliziert. Und frei von Hinterfotzigkeit, zu männlich.
Jungen am Schwanz rumschnippeln IST eben keine Genitalverstümmelung, das zementiert man auch mit solchen Gesetzen.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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