Besonderer Rechtsschutz nur für weibliche Opfer
Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin unter "schwere Körperverletzung". Neu ist, dass nur bei weiblichen Genitalien das Opfer einen erweiterten Rechtsschutz genießt:
1) Ist das OpferIn minderjährig so setzt die Verjährungsfrist bis zur Volljährigkeit des OpferIn aus
2) Stammt der Täter aus Deutschland, so fällt die Tat auch dann unter das deutsche Strafrecht, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
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- Männliche Genitalverstümmelung extrem: Dowayos (Kamerun) -
Mars,
04.07.2009, 19:14
- Männliche Genitalverstümmelung extrem: Dowayos (Kamerun) -
Zottel,
04.07.2009, 21:02
- Gesetzentwurf des Bundestags als sexistisch kritisiert -
Beschneider,
04.07.2009, 23:45
- Gesetzentwurf des Bundestags als sexistisch kritisiert - Nihilator, 04.07.2009, 23:52
- Besonderer Rechtsschutz nur für weibliche Opfer -
Zottel,
05.07.2009, 00:41
- Besonderer Rechtsschutz nur für weibliche Opfer - Nihilator, 05.07.2009, 01:13
- Allgemeiner Rechtsschutz nur für weibliche Opfer ? -
Beschneider,
05.07.2009, 02:56
- Allgemeiner Rechtsschutz nur für weibliche Opfer ? - Nihilator, 05.07.2009, 03:23
- Allgemeiner Rechtsschutz nur für weibliche Opfer ? - Zottel, 05.07.2009, 05:22
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Krischan.,
05.07.2009, 17:51
- nachtrag - Krischan., 05.07.2009, 17:53
- Gesetzentwurf des Bundestags als sexistisch kritisiert -
Beschneider,
04.07.2009, 23:45
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Zottel,
04.07.2009, 21:02