Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Besonderer Rechtsschutz nur für weibliche Opfer

Zottel, Sunday, 05.07.2009, 00:41 (vor 6019 Tagen) @ Beschneider

Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin unter "schwere Körperverletzung". Neu ist, dass nur bei weiblichen Genitalien das Opfer einen erweiterten Rechtsschutz genießt:

1) Ist das OpferIn minderjährig so setzt die Verjährungsfrist bis zur Volljährigkeit des OpferIn aus

2) Stammt der Täter aus Deutschland, so fällt die Tat auch dann unter das deutsche Strafrecht, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.


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