Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Allgemeiner Rechtsschutz nur für weibliche Opfer ?

Beschneider, Sunday, 05.07.2009, 02:56 (vor 6019 Tagen) @ Zottel

Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin
unter "schwere Körperverletzung".

Wie ist aber das zu verstehen:

Unter die beschriebene Strafdrohung des § 226 fällt eine Körperverletzung im Sinne von § 223f., wenn sie zur Folge hat, dass die verletzte Person die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder diese auf andere Art verstümmelt werden.
Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle der Genitalverstümmelung erfasst werden, wie sie auch von der Weltgesundheitsorganisation klassifiziert wurde.

Nochmal: "Damit sollen alle in der Praxis vorkommenden Fälle..."

Heißt das nicht: Die männlichen Fälle kommen - in der Theorie, ja - in der Praxis gar nicht vor?

Da mache man sich einen Reim drauf!


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