Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Besonderer Rechtsschutz nur für weibliche Opfer

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 05.07.2009, 01:13 (vor 6019 Tagen) @ Zottel

Das Verstümmeln von Genitalien (männlich und weiblich) fällt weiterhin
unter "schwere Körperverletzung".

Ja, aber eben nur theoretisch, was Jungen angeht. Eindeutig eine Folge der betriebenen Verharmlosung und ausschließlichen Veropferung von Frauen, meine ich. In der Praxis werden sogar Sozialämter verdonnert, bei "bedürftigen" Musels für die Kosten aufzukommen, das muß man sich vorstellen!

Ich habe zum Thema einen interessanten Text in einem Ärzteblatt gefunden. Auszug daraus:

"Bei konsequenter Anwendung dieser Rechtsprechung, müsste auch die religiöse Beschneidung von Jungen in Deutschland strafbar sein. Ärzte würden somit bei der Beschneidung eines minderjährigen Jungen eine Körperverletzung und die Eltern des Jungen würden sich der Verletzung ihrer Fürsorgepflicht strafbar machen."
http://www.kindesmisshandlung.de/mediapool/32/328527/data/FGM-AeB-Sachsen-2006.pdf

Das Interessante ist doch, daß es im "Rechtsstaat" einen Spielraum zu nicht-konsequenter Anwendung gibt, wenn nur Jungen betroffen sind. Und wenn man den Bevölkerungsgruppen, die das praktizieren, bloß nicht ans Bein pinkeln möchte.

Mädchen-Beschneidung ist übrigens keine Sache des Islams, wenn auch vorwiegend in islamischen Ländern vorkommend und vom Propheten vorsichtig gerechtfertigt, sondern eine vorislamische Tradition. Somalische und eritreische Christen machen das auch, Animisten sowieso. Unsere muslimischen Mitbürger kommen vorwiegend nicht aus Ländern, wo das üblich ist, daher ist die Bekämpfung natürlich einfacher.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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