Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Da schau her, du hast vollkommen Recht.

Mustrum, Thursday, 16.04.2009, 19:16 (vor 6097 Tagen) @ Peter

Genfer Konventionen, Artikel 12 Abs. 4 des I. Zusatzprotokolls: "Sanitätseinheiten dürfen unter keinen Umständen für den Versuch benutzt werden, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen."

Damit dürfte aber eher gemeint sein, dass man sich als Kombattant nicht hinter den Sanis bzw. dem ihnen zugestandenen Schutz "verstecken" darf. Aber wenn man's streng ("unter keinen Umständen") auslegt, dann dürfen die auch nicht "als Deckung" benutzt werden, wenn man das eigentlich gar nicht vorhat, sondern wenn es faktisch daraus hinausläuft.

Art. 9 des II. Zusatzprotokolls: "Es [das Sanitätspersonal] darf nicht gezwungen werden, Aufgaben zu übernehmen, die mit seinem humanitären Auftrag unvereinbar sind." Sanitätssoldaten dürfen demnach "ausschließlich zum Aufsuchen, zur Bergung, Beförderung oder Behandlung von Verwundeten und Kranken oder zur Verhütung von Krankheiten (...) sowie ausschließlich zur Verwaltung von Sanitätseinheiten und -einrichtungen" eingesetzt werden.

Das ist m.E. einschlägig. Also dürfen sie auch nicht am Wachdienst usw. teilnehmen. Punktum.


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