Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Womit sie in dem Fall allerdings Recht hat

Peter @, Thursday, 16.04.2009, 16:55 (vor 6097 Tagen) @ Mustrum

Sanitätspersonal zum Kampfeinsatz abzukommandieren ist schlicht völkerrechtswidrig. Die Genfer Konvention ist da eindeutig. Sanitäter dürfen nur in unmittelbaren Kampfsituationen sich und ihre Patienten schützen, aber nicht aktiv in die Kämpfe eingreifen.

Der verantwortliche Kommandeur sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn er zuviel Sanis und zuwenig Kampftruppen hat, soll er die einen abziehen und die anderen anfordern. Und nicht die Genfer Konvention ins Scheisshaus hängen.

Ob der Sani jetzt Titten hat oder nicht ist für den Fall irrelevant.


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