Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Womit sie in dem Fall allerdings Recht hat?

Mustrum, Thursday, 16.04.2009, 17:21 (vor 6097 Tagen) @ Peter


Sanitätspersonal zum Kampfeinsatz abzukommandieren ist schlicht
völkerrechtswidrig. Die Genfer Konvention ist da eindeutig. Sanitäter
dürfen nur in unmittelbaren Kampfsituationen sich und ihre Patienten
schützen, aber nicht aktiv in die Kämpfe eingreifen.

Die sollte aber nur Frauen durchsuchen, die ins Camp wollen. Kann ja schlecht ein männlicher Soldat machen, ohne dass es gleich den nächsten Aufstand gibt.

Das halte ich nicht gerade für einen Kampfeinsatz (sie muss beim Durchsuchen ja auf niemanden schießen, das erledigt im Bedarfsfall dann schon die Wache), wenn es auch mit dem Risiko verbunden ist, in die Luft gejagt zu werden.

Denn den Taliban & Co. sind die Genfer Konventionen (auch zur Behandlung von Sanitätspersonal) schnuppe.

Und wenn man in Afghanistan weibliche Soldaten für so eine Aufgabe sucht, kann man sich nur an eine Sanitäterin wenden, oder? Soviele Fallschirmjägerinnen gibt's da nämlich nicht.

Und dann noch dieser Satz: "Ein Kamerad mit einem G 36 baut sich vor ihr auf."

Huch, gleich schießt er auf sie, weil sie das Völkerrecht verdreht, um kein persönliches Risiko eingehen zu müssen.


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