Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bitte?

Peter @, Thursday, 16.04.2009, 18:05 (vor 6097 Tagen) @ Mustrum


Das halte ich nicht gerade für einen Kampfeinsatz (sie muss beim
Durchsuchen ja auf niemanden schießen, das erledigt im Bedarfsfall dann
schon die Wache), wenn es auch mit dem Risiko verbunden ist, in die Luft
gejagt zu werden.

Es ist aber im Sinne der Genfer Konvention ein Einsatz, der nicht mit dem besonderen Status des Sanitätspersonals zu vereinbaren ist.

Denn den Taliban & Co. sind die Genfer Konventionen (auch zur Behandlung
von Sanitätspersonal) schnuppe.

Die konsequente Lösung dieses Dilemmas (einer von beiden hält sich nicht an die Regeln) wäre wohl, die Regeln abzuschaffen. Haben übrigens die Amis gemacht (Guantanamo etc). Aus rechtsphilospohischer Sicht ist das extrem bedenklich. Und auch ein uraltes Thema. Müssen wir zu Barbaren werden um Barbaren zu besiegen? Und wenn wir es werden, hat dann nicht in jedem Fall die Barbarei gesiegt?

Und wenn man in Afghanistan weibliche Soldaten für so eine Aufgabe sucht,
kann man sich nur an eine Sanitäterin wenden, oder? Soviele
Fallschirmjägerinnen gibt's da nämlich nicht.

Vielleicht doch Wehrpflicht auch für Frauen? Das führt der Truppe dann genügend Titten zu. *gg*

Und dann noch dieser Satz: "Ein Kamerad mit einem G 36 baut sich vor ihr
auf."

Huch, gleich schießt er auf sie, weil sie das Völkerrecht verdreht, um
kein persönliches Risiko eingehen zu müssen.

Verdreht hat sie es nicht. Warum glaubst du wohl gab es keinen schriftlichen Einsatzbefehl hierfür?


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