Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weil...

Peter @, Thursday, 16.04.2009, 18:44 (vor 6097 Tagen) @ Mustrum

...Sanitätspersonal nach der Genfer Konvention ausschließlich zur Versorgung von Verwundeten eingesetzt werden dürfen und nicht aktiv an Kampfhandlungen teilnehmen dürfen. Und auch nicht an anderen, logistisch dem Kampfauftrag zuzuordnenden Handlungen.

Einen schriftlichen Einsatzbefehl gab's nicht? Wo steht das? Und selbst
wenn - ist ja nicht so, dass irgendwer hinterher einen bewusst versuchten
Völkerrechtsbruch vertuschen wollte oder der kommandierende Offizier dafür
in irgendeiner Weise belangt worden wäre.

Ich habe da nur gelesen, dass die Soldatin der Meinung war, dass da
Völkerrecht gebrochen wird, nicht, dass es tatsächlich auch so war.

Steht im Bericht, das es keinen offiziellen Befehl gab. Und folgerichtig wurde die Soldatin auch nicht wegen Befehlsverweigerung verurteilt (es gab ja keinen) sondern wegen "Verunsicherung des Zugführers".

Und das ist - gerade für Bundeswehrverhältnisse, wo normal jeder Scheissdreck fünfach auf Papier marmoriert wird - eindeutig.


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