Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stimmt, aber darf man das befehlen?

Peter @, Thursday, 16.04.2009, 18:49 (vor 6097 Tagen) @ Sophie X

Sani ist jemand mit einer nach der Genfer Konvention ausgestatteten
Kennzeichnung und damit Nicht-Kombattant.

Kennzeichnung ablegen und das Problem wäre keines mehr.

Das stimmt, man kann durch Ablegen der entsprechenden Kennzeichnung auf den besonderen Schutzstatus verzichten.

Die interessante Frage ist ja: Kann man einem Sanitäter dies befehlen? Die Antwort: Nein, kann man nicht. Er/Sie muss es freiwillig tun.


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