Nebenjob für den Unterhalt
'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit NebenjobWer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls
einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem
Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit
auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau Unterhalt
für ihr Kind zahlen müßte?
Es gibt ein entsprechendes Urteil, wurde auch hier mal gepostet, welches auch Frauen zu entsprechender erhöhter erwerbsobliegenheit verurteilte.
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Wolfgang A. Gogolin,
24.02.2009, 00:25
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Rainer,
24.02.2009, 00:54
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Diana,
24.02.2009, 10:40
- Nebenjob für den Unterhalt - Christine, 24.02.2009, 11:39
- Nebenjob für den Unterhalt - Pööhser Frauenfeind, 24.02.2009, 12:33
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Diana,
24.02.2009, 10:40
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exVater,
24.02.2009, 01:01
- Es ist nichts anderes als Anstiftung zur verbotenen Sklaverei n/t - Christian2, 24.02.2009, 01:09
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Dummerjan,
24.02.2009, 13:39
- Nebenjob für den Unterhalt - Wolfgang A. Gogolin, 24.02.2009, 15:30
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Rainer,
24.02.2009, 00:54