Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nebenjob für den Unterhalt

exVater, Tuesday, 24.02.2009, 01:01 (vor 6148 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit Nebenjob

Wer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls
einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem
Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit
auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'

n-tv

Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau Unterhalt
für ihr Kind zahlen müßte?

Viele Grüße
Wolfgang

Diese Form der "Anspannung" gibt es schon des längerem in Österreich.
Unwichtig was der Vater verdient und davon Prozente - wichtig ist, was die Ex will. Es sei denn, die "Playboygrenze" wird erreicht (1000Euro/Kind/Monat), mehr kann eine Frau nicht verlangen.
Wie er die Wünsche der Ex befriedigt ist Nebensache (im Zweifelsfall darf er sich nicht erwischen lassen) - aber wenn er es nicht schafft, ist er dran => SKLAVEREI !


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