Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es ist nichts anderes als Anstiftung zur verbotenen Sklaverei n/t

Christian2, Tuesday, 24.02.2009, 01:09 (vor 6148 Tagen) @ exVater

'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit Nebenjob

Wer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls
einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus

einem

Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken

hervor.

Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser

Nebentätigkeit

auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'[/i]

n-tv

Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau

Unterhalt

für ihr Kind zahlen müßte?

Viele Grüße
Wolfgang


Diese Form der "Anspannung" gibt es schon des längerem in Österreich.
Unwichtig was der Vater verdient und davon Prozente - wichtig ist, was die
Ex will. Es sei denn, die "Playboygrenze" wird erreicht
(1000Euro/Kind/Monat), mehr kann eine Frau nicht verlangen.
Wie er die Wünsche der Ex befriedigt ist Nebensache (im Zweifelsfall darf
er sich nicht erwischen lassen) - aber wenn er es nicht schafft, ist er
dran => SKLAVEREI !


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