Es ist nichts anderes als Anstiftung zur verbotenen Sklaverei n/t
'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit NebenjobWer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls
einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus
einem
Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken
hervor.
Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser
Nebentätigkeit
auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'[/i]
Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau
Unterhalt
für ihr Kind zahlen müßte?
Viele Grüße
Wolfgang
Diese Form der "Anspannung" gibt es schon des längerem in Österreich.
Unwichtig was der Vater verdient und davon Prozente - wichtig ist, was die
Ex will. Es sei denn, die "Playboygrenze" wird erreicht
(1000Euro/Kind/Monat), mehr kann eine Frau nicht verlangen.
Wie er die Wünsche der Ex befriedigt ist Nebensache (im Zweifelsfall darf
er sich nicht erwischen lassen) - aber wenn er es nicht schafft, ist er
dran => SKLAVEREI !
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- Nebenjob für den Unterhalt -
Wolfgang A. Gogolin,
24.02.2009, 00:25
- Nebenjob für den Unterhalt -
Rainer,
24.02.2009, 00:54
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Diana,
24.02.2009, 10:40
- Nebenjob für den Unterhalt - Christine, 24.02.2009, 11:39
- Nebenjob für den Unterhalt - Pööhser Frauenfeind, 24.02.2009, 12:33
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Diana,
24.02.2009, 10:40
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exVater,
24.02.2009, 01:01
- Es ist nichts anderes als Anstiftung zur verbotenen Sklaverei n/t - Christian2, 24.02.2009, 01:09
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Dummerjan,
24.02.2009, 13:39
- Nebenjob für den Unterhalt - Wolfgang A. Gogolin, 24.02.2009, 15:30
- Nebenjob für den Unterhalt -
Rainer,
24.02.2009, 00:54