Nebenjob für den Unterhalt
Hallo
'...Unterhalt für das Kind, Zur Not auch mit Nebenjob
"Dabei gelte eine Arbeitszeit bis zu 48 Wochenstunden als zumutbar."
Eben. Hab ich mir auch gleich gedacht. Diese Richter sind wohl ein klein wenig "derangiert a la tete" oder was ?
De Jure scheitern solche Gesetze regelmäßig daran, dass keine passende
Arbeitsstelle verfügbar ist. Penetrante Aufmüpfigkeit gegen die Obrigkeit
ist erforderlich um das rechtens werden zu lassen. Penetrant ist wichtig,
weil der Gegenpart aus Beamten und Staatsangestellten besteht, deren
Ureigensachaft darin besteht, faul zu sein. Wer die Faulheit penetrant
stört, dem wird recht gegeben (persönliches Erfolgsmdell gegenüber dem
Staat![]()
Kann ich vollumfänglich bestätigen. Der Beamte als solcher will einfach seine Ruhe haben und keine Fehler machen, die ihm angelastet werden könnten. Am besten ist es für den Beamten also, wenn er gar nichts tut. Dann hat er seine Ruhe, und Fehler macht er auch nicht.
Also wenn sie wieder mal Beamtenmikado spielen ( der Erste, der sich bewegt, hat verloren ), dann muss man sie stören, und zwar so lange, bis sie dich nur noch ruhig stellen wollen. Auch wenns kostet, macht nichts, ist ja nicht ihr persönliches Geld.
PF
gesamter Thread:
- Nebenjob für den Unterhalt -
Wolfgang A. Gogolin,
24.02.2009, 00:25
- Nebenjob für den Unterhalt -
Rainer,
24.02.2009, 00:54
- Nebenjob für den Unterhalt -
Diana,
24.02.2009, 10:40
- Nebenjob für den Unterhalt - Christine, 24.02.2009, 11:39
- Nebenjob für den Unterhalt - Pööhser Frauenfeind, 24.02.2009, 12:33
- Nebenjob für den Unterhalt -
Diana,
24.02.2009, 10:40
- Nebenjob für den Unterhalt -
exVater,
24.02.2009, 01:01
- Es ist nichts anderes als Anstiftung zur verbotenen Sklaverei n/t - Christian2, 24.02.2009, 01:09
- Nebenjob für den Unterhalt -
Dummerjan,
24.02.2009, 13:39
- Nebenjob für den Unterhalt - Wolfgang A. Gogolin, 24.02.2009, 15:30
- Nebenjob für den Unterhalt -
Rainer,
24.02.2009, 00:54