Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nebenjob für den Unterhalt

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Tuesday, 24.02.2009, 00:25 (vor 6148 Tagen)

'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit Nebenjob

Wer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'

n-tv

Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau Unterhalt für ihr Kind zahlen müßte?

Viele Grüße
Wolfgang


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