Nebenjob für den Unterhalt
'...Unterhalt für das Kind
Zur Not auch mit Nebenjob
Wer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08)...'
Ob das hohe Gericht wohl ebenso geurteilt hätte, wenn eine Frau Unterhalt für ihr Kind zahlen müßte?
Viele Grüße
Wolfgang
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Wolfgang A. Gogolin,
24.02.2009, 00:25
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Rainer,
24.02.2009, 00:54
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Diana,
24.02.2009, 10:40
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Diana,
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exVater,
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- Es ist nichts anderes als Anstiftung zur verbotenen Sklaverei n/t - Christian2, 24.02.2009, 01:09
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Dummerjan,
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Rainer,
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