Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nebenjob für den Unterhalt

Rainer ⌂, Tuesday, 24.02.2009, 00:54 (vor 6148 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Hallo

'...Unterhalt für das Kind, Zur Not auch mit Nebenjob
"Dabei gelte eine Arbeitszeit bis zu 48 Wochenstunden als zumutbar."

Die Richter tun so, als wenn sie bestimmen könnten was als Arbeitszeit zumutbar ist. Dem ist aber nicht so. Die Grenze von 48 Wochenstunden sind im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben.

De Jure scheitern solche Gesetze regelmäßig daran, dass keine passende Arbeitsstelle verfügbar ist. Penetrante Aufmüpfigkeit gegen die Obrigkeit ist erforderlich um das rechtens werden zu lassen. Penetrant ist wichtig, weil der Gegenpart aus Beamten und Staatsangestellten besteht, deren Ureigensachaft darin besteht, faul zu sein. Wer die Faulheit penetrant stört, dem wird recht gegeben (persönliches Erfolgsmdell gegenüber dem Staat;-)

Ein ähnliches Urteil ist vor längerer Zeit gescheitert weil das Arbeitszeitgesetz nicht berücksichtigt wurde.

Wer keinen Unterhalt zahlen will, zahlt keinen. Das ist der realistische Standpunkt, der jedes juristische Geschrei in die Wüste schickt.

Rainer

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