Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Betroffen?

Tigresa, Thursday, 23.10.2008, 02:25 (vor 6270 Tagen) @ adler

Das ist nicht dasselbe, Tigresia.
Wenn Du erst die Tür zumachst, wenn jemand Dich gerne besuchen möchte,
dann wird er sich denken. "Na ja, sie hat ja auch nicht gesagt, daß sie
Besuch haben möchte." Machst du dann anschließend doch die Tür auf, wird er
sich freuen.

Sagst du aber jemandem am Telefon, du würdest dich über einen Besuch
freuen, er kommt vielleicht von weit her gefahren und du stehst an der
offenen Tür, bis er da ist. Und dann schägst Du ihm diese Tür vor der Nase
zu, kann ich dessen Ärger und Wut sehr wohl verstehen.

Mal davon ganz abgesehen, daß wir hier immernoch von Vergewaltigungen und nicht von Besuchen sprechen, hat der Besuch in Deinem Beispiel - trotz seiner Wut - nicht das Recht, mir die Tür einzutreten. Zu heißt eben zu, daß er sauer ist, ist zwar verständlich, aber leider einfach sein Problem.

Gruß
Tigresa


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