Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vermögensaufteilung soll gerechter werden

Maesi, Friday, 29.08.2008, 22:28 (vor 6324 Tagen) @ Michel

Hallo Michel

@ Maesi: Danke für deine Antwort. Das mit der Familiengründung sehe ich
optimistischer, es wird sich schon eine Möglichkeit finden lassen
Eheverträge staatsicher zu machen.

Meine Sicht auf die Familiengruendung ist vielleicht etwas negativer durchgekommen als ich es tatsaechlich sehe. Allerdings halte ich die Ausnuetzung von juristischen Instrumente zur Absicherung der Ehe gegen staatliche Einmischungsversuche fuer prinzipiell wenig erfolgversprechend. Warum?

Weil genau diese juristischen Instrumente der nahezu beliebigen Gestaltungshoheit des Staates unterworfen sind. Wer sich mit dem Staat einen permanenten Wettkampf in der Anwendung sich stetig aendernder juristischer Instrumente liefern will, mag mit juristischen Winkelzuegen und Schlaumeiereien gut bedient sein. Wer in der Ehe einfach nur eine gewisse Ruhe und eine von der Familie gemeinsam bestimmte Lebensweise sucht, tut hingegen gut daran, den Staat gar nicht erst in die Familie reinzulassen. Das bedeutet, dass die das Familiensystem dominierenden Erwachsenen (normalerweise die Eltern) ihre Differenzen unter sich und nicht vor irgendwelchen Gerichten oder auf Amtstellen austragen muessen und das in einer adaequaten Weise. Das ist dann allerdings keine juristische sondern eine menschlich-charakterliche Angelegenheit zwischen den beiden Ehegatten. Wer seine Familie hingegen primaer auf staatlich-juristische Macht- und Foerderinstrumente aufbaut, muss auch akzeptieren, dass er inskuenftig vom staatlichen Gestaltungswillen stark beeinflusst wird, ja sogar davon abhaengig ist.

Ehevertraege beispielsweise erscheinen auf den ersten Blick sinnvoll. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass der Staat jederzeit die Spielregeln aendern kann. Alte, frueher rechtskonforme Ehevertraege koennen somit ploetzlich als sittenwidrig erklaert werden und sind dann teilweise oder gar im vollen Umfang ungueltig. Inwieweit man etwa Versorgungsausgleich heute noch ehevertraglich ausschliessen kann, ohne im Ernstfall das dann als sittenwidrig und deshalb null und nichtig erklaert zu bekommen, ist aeusserst fraglich.

Deshalb mein Schlussabsatz, dass die Politiker ziemlich einfallsreich sind, wenn es darum geht kuenstliche Rechtsansprueche zu konstruieren. Mit solchen kuenstlichen Rechtsanspruechen koennen sie die Buerger (im Scheidungsrecht v.a. Frauen) koedern und im eigenen Sinne korrumpieren. Gegen diese Korrumpierung kann man nur vorgehen, indem man den Staat in manchen Dingen (z.B. Familie) strikt aussen vor laesst. Eine Einsicht, die im alten Griechenland, im antiken Rom und bis in die juengste Neuzeit gesellschaftliches Allgemeingut war, heute jedoch leider weitgehend verschuett gegangen ist.


Gruss

Maesi


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