Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vermögensaufteilung soll ungerechter werden

Adam, Wednesday, 20.08.2008, 13:28 (vor 6334 Tagen) @ Rainer

Es ist seit Jahrzehnten geltente Rechtspraxis das für die Berechnung des
Zugewinnausgleiches der Tag des Scheidungsantrages gilt.

Genau genommen: der Tag der Zustellung des Antrags beim sog. Antragsgegner.

Das ist allerdings schon seit "Ewigkeiten" üblich.

Adam


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