Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen
Hallo zusammen
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Das absolute Mutterprivileg den Vater zu benennen und ihn hernach beliebig auszubeuten wankt. Hier seien die entscheidenden Passagen aus dem Urteil des BGH nochmals zitiert:
'Zwar schuetze das Persoenlichkeitsrecht grundsaetzlich vor einer Offenlegung des Intimlebens. In diesem Fall haben laut BGH jedoch die Interessen des falschen Vaters Vorrang, der beim wirklichen Erzeuger des Sohnes Regress für den jahrelang zu Unrecht gezahlten Unterhalt nehmen will. Die Frau, die den Scheinvater in diese Situation gebracht habe, muesse an der Beseitigung dieser Nachteile mitwirken.
Die Persoenlichkeitsrechte der Mutter seien nicht verletzt, erklaerten die Bundesrichter. Sie habe durch ihre urspruengliche Erklaerung selbst die Ursache gesetzt, dass der Scheinvater unterhaltspflichtig wurde. Da nun die Unrichtigkeit ihrer Erklaerung feststehe, sei es ihr zuzumuten, den tatsaechlichen Vater zu benennen.'
Eine Rechtsprechung, die man schon beinahe als vernuenftig bezeichnen darf. Leider vorerst nur ein Tropfen auf dem sprichwoertlichen heissen Stein.
Ob die Kindsmutter aber bei einer weiteren Weigerung den Namen des mutmasslichen Kindsvaters rauszugeben tatsaechlich in den Bau muss, ist aeusserst fraglich. Die 1000 Euronzen wird sie in diesem Fall sowieso nicht zahlen koennen. Wir werden sehen wie's weitergeht.
@Alle unfreiwilligen Vaeter: ein Vaterschaftstest (u.U. heimlich angefordert) ist dringendst zu empfehlen, bevor ihr irgendeine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt. Lasst Euch bloss nicht unter Druck setzen, auch nicht vom Jugendamt.
@Alle freiwilligen Vaeter: wenn Ihr keinen Vaterschaftstest machen lassen wollt, lernt mit den Konsequenzen zu leben, selbst wenn sich irgendwann herausstellen sollte, dass Ihr nicht der biologische Vater Eures Kindes seid. Der Staat sieht in Euch primaer den wirtschaftlichen Versorger und das ist politisch so gewollt, und wen er erst mal am Unterhalts-Schlafittchen gepackt hat, den laesst er so schnell nicht los. Ein Scheisssystem, zweifellos. Aber so ist es nun mal. Nunja, abhauen ins Ausland ist natuerlich immer eine Option.
@Alle Maenner, die definitiv nicht Vater werden wollen: eine Vasektomie sollte in Betracht gezogen werden (ev. vorher Sperma einfrieren lassen). Das muss man(n) ja der Freundin nicht gleich von sich aus auf die Nase binden; ergibt im Falle einer 'ungeplanten' Schwangerschaft recht erheiternde Szenen, wenn man(n) das der Freundin in guter Hoffnung dann unter die Nase reibt. Rache ist ein Gericht, das am besten kalt serviert wird (sizilianisches Sprichwort).
@Alle bislang kinderlosen Jungmaenner sei an dieser Stelle einfach ein Zitat von Saradoc im Forum von Khun Dino) ans Herz gelegt: 'wer von Maennern derzeit verlangt, Kinder in die Welt zu setzen, beleidigt deren Intelligenz'. Damit ist alles wesentliche zur heutigen Familiensituation in Deutschland gesagt. Vielleicht mag sich das in 10 oder 20 Jahren aendern, aber darauf wetten wuerde ich trotz des verlinkten Urteils nicht. Die Politiker werden die Rechtslage schon dahingehend zurechtbiegen, dass solche muetterfeindlichen Urteile in Zukunft nicht mehr gefaellt werden koennen; dafuer sind sie ja da.
Gruss
Maesi
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Andreas,
07.08.2008, 16:56
- BGH-Beschluss - Christine, 07.08.2008, 17:27
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Provokat,
08.08.2008, 00:42
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Coco,
08.08.2008, 12:54
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen - Provokat, 08.08.2008, 19:05
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Coco,
08.08.2008, 12:54
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Maesi,
09.08.2008, 02:10
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Stranger in a strange World,
09.08.2008, 11:51
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen - Maesi, 10.08.2008, 17:29
- Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen -
Stranger in a strange World,
09.08.2008, 11:51