Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen

Coco, Friday, 08.08.2008, 12:54 (vor 6346 Tagen) @ Provokat

Von der Perspektive des leiblichen Vaters eigentlich unmöglich!
Da hat er mit einer Dame Geschlechtsverkehr und bekommt dann 16 Jahre
später eine riesige Schuldenlast aufgebrumt. Wegen einem Kind, von dem er
bisher gar nichts hatte, nicht einmal von seiner Existenz gewußt hatte.
(wenn er nichts von seiner Zeugung wußte)
Geschädigte sind u. U. das Kind, der bisherige soziale Vater und der
leibliche Vater. Schädigende ist die Mutter. Diese Dame sollte zur
Verantwortung gezogen werden. Man könnte ja mal eine von denen einknasten
um ein Signal zu setzen.

Wenn der vermeintliche Vater seinsn Schwanz in diese Frau steckt, dabei nicht an Verhütung denkt, bzw. kann er natürlich auch getäuscht werden ("du ich nehm eh die Pille...."), dann sollte ihm klar sein, was passieren kann.

Sich 16 Jahre nachher hinzustellen und zu sagen ich habe davon nichts gewusst, zählt leider nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es kann nunmal nicht sein, das ein Vater für ein Kind zahlt und sich dafür aufopfert, dass überhaupt nicht Seines ist. Schuld allein ist die Frau, Punkt. Da gibt es nichts zu rütteln. Leider Gottes hat die Frau aber in dieser Gesellschaft einen Freibrief für Alles.

Für mich ist es jetzt endlich mal an der Zeit, dass so etwas unter Strage gestellt wird, und zwar Ohne Wenn und Aber.

Seien wir uns aber auch ehrlich: Die Meisten Liebhaber oder Affärenmänner wissen ganz genau, von wem das Kind ist und machen bei diesem Betrug noch kräfig mit um ja nicht zur Kasse gebeten zu werden. Die Wenigen, die wirklich nichts wissen und dann zum Handkuss kommen tun mir Leid, sind aber am Ende selbst Schuld. Sie hätten wissen müssen, worauf Sie sich einlassen.


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